Weiden

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Erweitertes Führungszeugnis

Antrag und Einsicht in der Region Weiden - Neustadt/WN

Wann brauchst du ein erweitertes Führungszeugnis?

Wenn du

  • eine Kinder- oder Jugendgruppe leitest
  • einen Kinder- oder Jugendchor bzw. Band leitest
  • dich als Leiter, Betreuer oder Teamer bei Freizeitmaßnahmen engagierst (z.B. Zeltlager, Firmwochenenden, Kinderbibeltage, ... )

Warum?

Rechtliche Grundlage dafür ist der § 72a des neuen Bundeskinderschutzgesetzes. Demnach müssen Pfarreien, Verbände und Organisationen eine "Schutzvereinbarung" mit dem örtlichen Jugendamt schließen. Darin verpflichten sie sich, künftig von allen, die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, erweiterte Führungszeugnisse einzuholen. Dadurch sollen Kinder und Jugendliche besser geschützt werden können.

Wie?

Du holst dir ein Schreiben von deinem jeweiligen Verband oder Pfarrei, dass du entsprechend ehrenamtlich in der Kinder- und/oder Jugendarbeit tätig bist. Damit gehst du zu deinem zuständigen Rathaus (Gemeinde oder Stadt, bei der du gemeldet bist) und beantragst damit kostenlos dein Führungszeugnis. Das bekommst du dann zugeschickt.

Dieses Führungszeugnis kannst du dann direkt bei uns vorlegen und bekommst eine Bestätigung. Um deine personenbezogenen Daten zu schützen gibst du lediglich diese Bestätigung bei deinem Verband oder deiner Pfarrei ab.

Wichtig!

  • Wir brauchen das Original des Führungszeugnisses.
  • Dieses darf bei Vorlage bei uns nicht älter als 3 Monate sein.
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